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Stellungnahme der Freiwilligen-Agentur Halle (Saale) e. V. zur geplanten Ausweitung verpflichtender Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG

8. Oktober 2026

Anlass

Vor einigen Tagen kündigte der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), Dr. Alexander Vogt an, in Halle flächendeckend verpflichtende Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerbende und Geduldete einzuführen. Vorgesehen ist eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Wer eine zumutbare Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit leistungsrechtlichen Folgen rechnen. Die Stadt möchte zudem freie Träger einbinden.

Wir teilen das Ziel, Geflüchteten früh Teilhabe, Sprachpraxis und berufliche Orientierung zu ermöglichen. Den gewählten Weg, verpflichtende Einsätze mit Leistungskürzung bei Ablehnung, halten wir jedoch aus fachlicher Sicht für den falschen.

Wirksame Integration: Wo der Schwerpunkt liegen sollte

Die öffentliche Debatte dreht sich um Zwang und Sanktionen. Die eigentlichen Hürden liegen woanders. Nicht bewilligte Sprachkurs-Teilnahmen, insbesondere für sogenannte „Wiederholer“, lange Wartezeit zur Anerkennung von Qualifikationen, Benachteiligungen bei der Arbeitssuche und prekäre Beschäftigung etwa in Zeitarbeitsfirmen. Arbeitsverbote, Wartefristen und unsichere Aufenthaltsperspektiven bremsen Arbeitgeber wie Arbeitssuchende. Beratungsstrukturen sind unterfinanziert, Wohnsituation und Mobilität entscheiden oft darüber, ob Arbeit oder Sprachkurs überhaupt erreichbar sind.

Wir sehen die Gefahr, dass mit der angestoßenen Debatte ein sichtbares, aber wirkungsarmes Instrument in den Vordergrund gerückt wird, während Investitionen in Sprache, Qualifizierung und Vermittlung zu kurz kommen. Erfahrungen anderer Kommunen sollten sorgfältig und transparent ausgewertet werden: Wie viele Teilnehmende sind tatsächlich in reguläre Arbeit gekommen und aufgrund welcher Maßnahme?

Zur Tonlage der Debatte

Wir beobachten mit Sorge, dass die Debatte zunehmend mit negativen Zuschreibungen geführt wird. Die Rede von der notwendigen Verpflichtung suggeriert mangelnde Bereitschaft, obwohl viele Geflüchtete arbeiten wollen und durch Arbeitsbeschränkungen, lange Verfahren und fehlende Anerkennung daran gehindert werden. Sanktionsdebatten prägen das Bild von Menschen, die kontrolliert werden müssen, und belasten das Miteinander in der Stadt. Was bereits geschieht, kommt dagegen kaum vor: Zahlreiche Geflüchtete engagieren sich ehrenamtlich, arbeiten oder qualifizieren sich. Wir bitten Politik und Verwaltung, die Debatte sachlich, respektvoll und lösungsorientiert zu führen und Betroffene sowie ihre Organisationen einzubeziehen.

Freiwilligkeit statt Zwang

Unserer Erfahrung nach werden die Ziele, die die Stadt nennt und die wir teilen (Teilhabe, Sprachpraxis, berufliche Orientierung und Beteiligung am Allgemeinwohl), vor allem dort erreicht, wo Menschen selbst entscheiden, ob, wo und wie sie sich einbringen. Motivation, Verbundenheit mit der Stadt und das Gefühl, etwas Sinnvolles beizutragen, lassen sich unter Sanktionsandrohung kaum erzeugen. Oberbürgermeister Dr. Vogt betont, Zusammenleben brauche persönliche Begegnung und gegenseitiges Vertrauen. Genau dafür ist Freiwilligkeit unsere wichtigste Erfahrung und kann ehrenamtliches Engagement einen großen Beitrag leisten.

Was aus unserer Sicht GUT funktioniert: Engagement als Chance zur Integration und Teilhabe

Wie Teilhabe und Integration durch ehrenamtliches Engagement und Freiwilligendienste gelingen können, zeigt der WELCOME-Treff. Menschen mit Fluchterfahrung engagieren sich dort aus eigenem Antrieb, bringen ihre Fähigkeiten ein und knüpfen Kontakte in die Stadtgesellschaft. Das Angebot ist niedrigschwellig, begleitet die Engagierten und sorgt für Anerkennung und Wertschätzung. Engagierte werden beteiligt, nicht verwaltet. Aus dieser Begegnung entstehen Sprachpraxis, Netzwerke und Orientierung im Alltag, häufig auch Wege in Ausbildung, Arbeit oder weiteres Engagement. Ein besonders wirksames Instrument dafür ist auch der Bundesfreiwilligendienst als verbindlicher und zugleich flexibler Rahmen, der Engagement mit Begleitung, Qualifizierung und einem Taschengeld verbindet. Er eröffnet Menschen mit Fluchterfahrung die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen, berufliche Orientierung zu gewinnen und dauerhaft in der Stadtgesellschaft anzukommen.

Auch andere Träger und Einrichtungen setzen mit guten Erfahrungen auf dieses Prinzip: Wo Menschen selbst wählen können, wie und wo sie sich einbringen, entsteht Bindung an die Stadt. Diese Erfahrung lässt sich nicht durch Verpflichtung ersetzen, wohl aber ausbauen, wenn Engagementangebote verlässlich gefördert werden.

Die Freiwilligen-Agentur steht bereit, an tragfähigen Konzepten für Formen freiwilligen Engagements von Geflüchteten mitzuwirken, etwa durch Vermittlung, Begleitung und Qualifizierung von Einsatzstellen.

Kontakt

Freiwilligen-Agentur Halle (Saale) e.V.
Hansering 20 (Eingang D) I 06108 Halle
mail: geschaeftsfuehrung@freiwilligen-agentur.de
Tel: 0345 – 200 34 11